Treueaktion
Floradix Treuebons sammeln und profitieren! Hier können Sie die Treuekarte herunterladen.
Mit etwas Glück übernehmen wir die Kosten Ihrer Krankenkassen-Grundversicherung für 1 Jahr im Gesamtwert von bis zu CHF 6’000.*
So funktioniert’s
*Die Teilnahme am Gewinnspiel endet am 31.12.2024 um 23:59 Uhr. Der/die Gewinner:in wird im Januar 2025 zufällig ausgelost und persönlich von uns kontaktiert.
Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält, gegen Vorweisen der letztjährigen Krankenkassen-Police, seine obligatorische Jahres-Grundversicherungsprämie bis maximal CHF 6’000.– (max. CHF 500.– im Monat) von uns überwiesen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an der Verlosung «1 Jahr Krankenkassenprämie». Der Teilnehmer nimmt diese Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme an der Verlosung an. Veranstalter der Verlosung ist die Salus Schweiz AG, Oberdorfstrasse 11, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Mitarbeiter des Veranstalters sowie Angehöriger solcher Mitarbeiter und mit ihnen in einem Haushalt lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die erforderlichen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung.
3. Teilnahme
Die Teilnahme ist ausschliesslich über das Kontaktformular auf der Webseite des Veranstalters www.floradix.ch/wettbewerb sowie über die Einsendung der Treuekarte möglich. Für Ihre Teilnahme ist die wahrheitsgemässe und vollständige Angabe von Vor- und Nachname sowie Ihrer E‑Mail-Adresse ausreichend. Mit dem Absenden der Nachricht bestätigt der Teilnehmer seine Teilnahme und stimmt den Teilnahmebedingungen vollständig und bedingungslos zu. Jeder Teilnehmer kann nur einmal teilnehmen.
Die Teilnahme ist bis zum 31.12.2024 möglich.
4. Gewinn
Einmal jährlich, jeweils Ende Januar des Folgejahres, lost der Veranstalter unter allen berechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss des Rechtsweges einen Gewinner aus.
Der Gewinner erhält, gegen Vorweisen der letztjährigen Krankenkassen-Police, seine obligatorische Jahres-Grundversicherungsprämie bis maximal Fr. 6’000.– (max. Fr. 500.– im Monat) von uns überwiesen. Die Überweisung des Gewinnbetrages erfolgt ausschliesslich auf ein Schweizer Konto.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist weder übertragbar noch kann er auf Wunsch des Gewinners ausgetauscht werden.
5. Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner werden spätestens zwei Wochen nach Gewinnziehung per Email oder telefonisch über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss auf diese Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt antworten, sonst verfällt der Gewinnanspruch. Kann ein Gewinner unter der von ihm angegebenen E‑Mail-Adresse nicht erreicht werden, verfällt der Gewinn ebenfalls.
6. Ausschluss, vorzeitige Beendigung und Änderungen
Bei Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer nachträglich von einer Teilnahme auszuschliessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Teilnahmeberechtigung nicht gegeben ist oder falsche Angaben getätigt werden. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits gezogenen Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. Eine Ersatzziehung findet nicht statt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Über die Verlosung und die Gewinnermittlung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Datenschutzhinweise
Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen, nutzen wir Ihre Daten (Name, Vorname, E‑Mail-Adresse), um festzustellen, dass Sie an der Verlosung teilgenommen haben und Sie über einen etwaigen Gewinn zu informieren. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass Ihre Angaben im Zusammenhang mit wissenswerten Informationen, wie bspw. der Lancierung neuer Produkte, von der Salus Schweiz AG gespeichert und verwendet werden und an die Mail-Adresse gesendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser im Falle einer Übertragung der Marken-Vertriebsrechte an eine andere Firma in der Schweiz, die die gleichen Datenschutzerfordernisse erfüllt, wir hier beschrieben. Die Teilnehmenden sind mit einer Datenweitergabe in diesem beschriebenen Fall ausdrücklich einverstanden. Ein Widerruf ist jederzeit über den unten angefügten Kontakt möglich.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Änderung, Berichtigung oder Löschung verlangen.
Sie können sich jederzeit von unserem Mailservice/Newsletter abmelden. Auch ist ein Widerruf Ihrer Einwilligung in die Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft jederzeit möglich. Dazu nutzen Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten (info@salus-schweiz.ch, Salus Schweiz AG, Oberdorfstrasse 11, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz). Eine weitere Teilnahme an der Verlosung fällt in diesem Fall dahin.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Zweck: Wiedergabe von Videos
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Zweck:Vermeidung nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben
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